„Pooh, was ist das Mutigste was du jemals gesagt hast?“ fragte Piglet
„Ich brauche Hilfe.“ antwortete Pooh.
Verhaltenstherapie für Kinder und Jugendliche
Erstgespräch
Für ein Erstgespräch kontaktieren Sie mich bitte über E-Mail, das Kontaktformular oder telefonisch. Wir vereinbaren dann einen persönlichen Termin, an dem Sie als Erziehungsberechtigte*r zusammen mit Ihrem Kind oder dem*der Jugendlichen zu mir kommen. Jugendliche ab 14 Jahren können auch allein kommen, ich empfehle aber ein gemeinsames Kennenlerngespräch. Das Gespräch dauert insgesamt 50 Minuten, wobei ich gerne in den letzten 10 Minuten mit dem Kind oder dem*der Jugendlichen allein ein kurzes Gespräch führe, sofern das für das Kind bzw. den*die Jugendliche*n in Ordnung ist. Im Erstgespräch können wir einander kennenlernen und Sie können im Anschluss gemeinsam zuhause entscheiden, ob Ihr Kind oder der*die Jugendliche eine Therapie bei mir starten möchte.
Familien- und Elterngespräche
Ich werde Sie als Erziehungsberechtigte*r immer wieder zu Familiengesprächen (mit dem Kind bzw. dem*der Jugendlichen) oder Elterngesprächen (ohne das Kind bzw. den*die Jugendliche*n) einladen, um aktuelle Themen und den Verlauf der Therapie zu besprechen. Diese können ca. einmal im Monat oder alle zwei Monate stattfinden. Ich bevorzuge Familiengespräche, damit der*die kleine Klient*in oder der*die Jugendliche über das Besprochene Bescheid weiß.
Ablauf der Verhaltenstherapie
In der Therapie mit Kindern und Jugendlichen werden im Vergleich zur Therapie mit Erwachsenen mehr kreative Mittel eingesetzt. Je nach Alter und Vorlieben werden wir gemeinsam malen und zeichnen, etwas bauen, mit Figuren spielen, ein Buch lesen oder Spiele spielen, um ins Gespräch zu kommen. Kindern tun sich auf diesem Weg leichter, über ihre Gefühle zu sprechen und sich zu öffnen.
Frequenz und Honorar
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und das Honorar beträgt 45 Euro.
Die Therapiesitzungen finden für gewöhnlich wöchentlich statt und dauern ebenfalls 50 Minuten. Es kann aber auch eine individuelle Frequenz (beispielsweise alle zwei Wochen) vereinbart werden. Das Honorar beträgt 90 Euro.
Die Familien- oder Elterngespräche finden meist einmal im Monat oder alle zwei Monate statt. Hier kann ebenfalls eine individuelle Frequenz vereinbart werden. Das Honorar beträgt ebenfalls 90 Euro.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich der gesetzlich streng geregelten Schweigepflicht (§15 Psychotherapiegesetz). Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Familienangehörigen. Bitte haben Sie also Verständnis dafür, dass ich Ihnen keine Geheimnisse Ihres Kindes oder des*der Jugendlichen sagen werde, die mir in der Therapie anvertraut werden. Lediglich bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung bin ich von der Schweigepflicht entbunden und werde eine Vertrauensperson des Kindes oder des*der Jugendlichen kontaktieren.
Absageregelung
Bitte sagen Sie vereinbarte Stunden spätestes 24 Stunden vorher ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich sonst das Honorar in Rechnung stelle, da ich die Stunde nicht anderweitig vergeben kann.
Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision
Die Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich im letzten Abschnitt der mehrjährigen Psychotherapieausbildung befinde und Psychotherapie anbieten kann. Ich bespreche zudem den Verlauf der Therapien in regelmäßigen Abständen mit einer erfahrenen Supervisorin.